Leistungen

Vor Beginn der Behand­lung wer­den unse­re pri­vat­ver­si­cher­ten Pati­en­ten in Form einer schrift­li­chen Hono­rar­ver­ein­ba­rung über unse­re Pri­vat­prei­se in Kennt­nis gesetzt. Da wir nicht wis­sen in wel­cher Höhe die ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen bereit sind Heil­mit­tel zu erstat­ten, soll­te sich jeder Ver­si­cher­te selbst bei sei­ner Ver­si­che­rung dar­über infor­mie­ren.

Unse­re Prei­se sind stets unter­halb des 2,3 -fachen Sat­zes der VdeK. Trotz­dem ver­su­chen ein­zel­ne Ver­si­che­rer die vol­le Kos­ten­er­stat­tung zu ver­wei­gern. Soll­ten Sie Pro­ble­me bei der Erstat­tung der ver­ein­bar­ten Sät­ze haben spre­chen Sie uns an.

Schlie­ßen Pati­ent und Pra­xis­in­ha­ber eine Hono­rar­ver­ein­ba­rung für eine kran­ken­gym­nas­ti­sche Behand­lung ab, muss die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung des Pati­en­ten die Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung akzep­tie­ren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Pati­ent selbst mit sei­ner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung nied­ri­ge­re Ver­gü­tungs­sät­ze ver­trag­li­ch ver­ein­bart hat. Dies kommt bei­spiels­wei­se häu­fi­ger bei Ver­trä­gen von pri­vat kran­ken­ver­si­cher­ten Stu­den­ten vor.

Gera­de in den letz­ten Mona­ten ist die­ses The­ma aktu­el­ler denn je: Immer häu­fi­ger ver­su­chen Pati­en­ten, Abset­zun­gen ihrer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung gegen­über den Phy­sio­the­ra­peu­ten zu rekla­mie­ren. Immer häu­fi­ger wird dabei durch die Ver­si­che­rung der Ein­druck erweckt, der Pra­xis­in­ha­ber hät­te eine über­durch­schnitt­li­ch hohe Ver­gü­tung abge­rech­net.

Häu­fig erfol­gen die Abset­zun­gen durch die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer zu Unrecht, so die Rechts­auf­fas­sung des zustän­di­gen Rich­ters beim Amts­ge­richt Köpe­nick. Nach des­sen Auf­fas­sung ist allein ent­schei­dend, was im Behand­lungs­ver­trag zwi­schen Pra­xis­in­ha­ber und Pati­en­ten ver­ein­bart wur­de, denn die­se Ver­ein­ba­rung bin­det die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung und ver­pflich­tet sie zur Zah­lung der zwi­schen dem Pati­ent und dem Behand­ler vor­ab ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung.

Wei­te­re Infos zu den orts­üb­li­chen Prei­sen für Heil­mit­tel und der Erstat­tung durch die Ver­si­che­rer erhal­ten sie auch unter den unten ste­hen­den Links:

Neue Präventionskurse

 

Rückenschule Kurs ab 10.04.2024

bei Torben

Osteoporose   Kurs ab 11.04.2024

bei Torben

 

Anmeldungen finden Sie unter dem Reiter Leistungen / Prävention nach §20.

 

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